EIN RESTART IST MÖGLICH
Es gibt gute Nachrichten: ab dem 8. März dürfen körpernahe Dienstleistungen unabhängig von Inzidenz-Zahlen durchgeführt werden. Bei Dienstleistungen, bei denen das Tragen einer medizinischen Maske für den Kunden nicht möglich ist – kosmetische Gesichtsbehandlungen – ist die Vorlage eines tagesaktuellen Schnell- bzw. Selbsttests zwingend erforderlich. Dies bedeutet, dass der Test zum Zeitpunkt der Behandlung nicht älter als 24 Stunden sein darf.
KITS SIND SCHWIERIG ZU ERHALTEN
Die Sicherheit meiner Kunden steht für mich an oberster Stelle. Daher bitte ich zunächst darum, dass sie sich selber um die Testmöglichkeiten kümmern. Der Zugriff auf die Selbsttests ist zurzeit derart stark limitiert, dass es mir nicht möglich ist Testkits für sie vorzuhalten. Da ich selbst auch jeden 2. Tag einen Test nachweisen muss und es zurzeit so gut wie unmöglich ist größere Mengen zu erhalten, muss ich sehr sparsam mit den zu ergatternden Kits umgehen. Ich bitte um ihr Verständnis.
ICH KÜMMERE MICH
Ich setze alle Hebel in Bewegung, um für die nächsten 2 Wochen zumindest schonmal gerüstet zu sein. Sobald ich für mich Tests erhalten habe, werde ich mit der Terminierung beginnen. Vorher macht es in meinen Augen verhältnismäßig wenig Sinn. Sie können aber sicher sein, dass ich alles in meiner Macht stehende tue, um sie schnellstmöglich bedienen zu können.